Mitarbeiter druckt Etiketten für verpackte Wurstschalen
Leitfaden Von 8 Minuten Lesezeit

Losnummer vergeben und Etiketten im Laden drucken

Dieser Leitfaden führt von der Festlegung einer Charge bis zum gedruckten Etikett. Er schafft einen wiederholbaren Ablauf für Ware aus eigener Herstellung und Abfüllung.

Die Losnummer wird vor dem Druck der jeweiligen Charge zugeordnet.Bild: mit einem Bildmodell erzeugt

Wer Gläser, Schalen oder Beutel aus eigener Herstellung vorverpackt verkauft, muss die Ware nicht nur vollständig etikettieren, sondern auch einer Charge sicher zuordnen können. Das betrifft Hofläden ebenso wie Metzgereien, Käsereien, Backstuben und Manufakturen, die im Laden oder auf dem Markt verkaufen. Eine Losnummer verbindet die Verkaufseinheit mit der Herstellung oder Abfüllung, aus der sie stammt.

Ein belastbarer Ablauf verhindert, dass bei einer Rezepturänderung, einer Nachproduktion oder einer Nachfrage zu einem einzelnen Glas in mehreren Word-Dateien gesucht werden muss. Er schafft zugleich die Grundlage, mehr Aufträge, zusätzliche Verkaufsstellen und gewerbliche Abnehmer geordnet zu bedienen. Die rechtliche Verantwortung für die Kennzeichnung bleibt beim verantwortlichen Lebensmittelunternehmer. Hinweise des Autors dieses Beitrags ersetzen daher keine Prüfung des konkreten Produkts und Betriebsablaufs.

Zuerst wird festgelegt, was im Betrieb ein Los ist

Paragraf 2 der Los-Kennzeichnungs-Verordnung definiert ein Los als eine Gesamtheit von Verkaufseinheiten eines Lebensmittels, das unter praktisch gleichen Umständen erzeugt, hergestellt oder verpackt wurde. Entscheidend ist damit nicht, wie viele Etiketten auf einer Rolle liegen oder wann die Ware verkauft wird. Maßgeblich ist der Vorgang, der die betreffenden Einheiten sachlich zusammenfasst.

Der Betrieb muss diese Definition auf seine tatsächlichen Abläufe übertragen. Bei Marmelade kann eine Kochung mit anschließender Abfüllung ein Los sein. Bei Wurstwaren kann eine Herstellungspartie mit derselben Rezeptur und denselben verarbeiteten Rohwarenchargen ein Los bilden. Werden später weitere Einheiten abgefüllt, ist zu prüfen, ob weiterhin praktisch gleiche Umstände vorliegen oder eine neue Charge angelegt werden sollte.

Die Losgrenze schriftlich festlegen

Halten Sie für jede Produktgruppe fest, welches Ereignis ein neues Los auslöst. Das kann etwa ein neuer Herstellvorgang, eine andere Rezepturversion, der Wechsel einer relevanten Rohwarencharge oder eine getrennte Abfüllung sein. Die Festlegung muss zum Betrieb passen und bei jeder Produktion gleich angewendet werden.

Eine zu weit gefasste Charge erschwert die Eingrenzung, wenn später eine Abweichung auffällt. Eine sehr kleinteilige Charge erhöht dagegen den Dokumentationsaufwand. Wählen Sie eine Losgrenze, mit der Sie Zutaten, Herstellung, Abfüllung und ausgelieferte Einheiten tatsächlich nachvollziehen können.

Die Losnummer braucht eine eindeutige betriebliche Logik

Für das Format der Losnummer schreibt die Los-Kennzeichnungs-Verordnung keine allgemeine Zahlenfolge vor. Der Betrieb darf daher eine eigene Kennung entwickeln. Sie muss intern eindeutig sein und zuverlässig zu den Aufzeichnungen führen. Eine Nummer ist nur dann nützlich, wenn aus ihr oder über das Protokoll klar hervorgeht, welche Herstellung oder Abfüllung sie umfasst.

Eine praktische Logik kann Produktkürzel, Herstell- oder Abfülldatum und eine fortlaufende Kennzeichnung verbinden. Ob ein Datum vollständig ausgeschrieben, abgekürzt oder ausschließlich im Protokoll hinterlegt wird, ist eine betriebliche Entscheidung. Vermeiden Sie jedoch Nummern, die sich im selben Betrieb wiederholen oder deren Bedeutung nur einer einzelnen Person bekannt ist.

Eine Kennung, ein Protokolleintrag

Vergeben Sie die Kennung bereits bei der Produktionsplanung und tragen Sie sie in die Chargendokumentation ein. Dort wird beschrieben, welche Menge, welche Rezeptur und welche Verarbeitung zu diesem Los gehören. Für eine Rezepturänderung ist es sinnvoll, die neue Fassung vor der Herstellung eindeutig freizugeben. Der Praxisfall zur Erdbeermarmelade nach einer Rezepturänderung zeigt, warum Rezeptur und Etikett immer gemeinsam geändert werden sollten.

  • Die Losnummer wird vor Beginn der Herstellung oder spätestens vor der Abfüllung festgelegt.
  • Sie wird nur einmal vergeben und nicht für eine spätere, unabhängige Produktion erneut verwendet.
  • Das Protokoll erklärt nachvollziehbar, welche Einheiten von der Kennung erfasst sind.
  • Aufzeichnungen und Etikett verwenden exakt dieselbe Schreibweise.

Die Kennzeichnung beginnt mit dem Buchstaben L

Nach Paragraf 3 der Los-Kennzeichnungs-Verordnung ist die Losangabe grundsätzlich mit dem Buchstaben L einzuleiten. Auf dem Etikett kann beispielsweise „L 2025A“ stehen, sofern diese Kennung im Betrieb eindeutig dokumentiert ist. Der Buchstabe macht für Kontrolle, Handel und Betrieb erkennbar, dass es sich um die Losangabe handelt.

Von der Einleitung mit L kann abgesehen werden, wenn sich die Losangabe deutlich von den übrigen Angaben auf dem Etikett abhebt. Auf diese Ausnahme sollten sich kleine Betriebe nur verlassen, wenn die Gestaltung wirklich keine Verwechslung zulässt. Eine Angabe, die zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum, Gewicht und Preis kaum erkennbar ist, ist keine sichere Lösung.

Position und Druckbild bewusst wählen

Bringen Sie die Losangabe an einer Stelle an, die beim fertigen Gebinde sichtbar bleibt. Sie darf nicht durch einen Preisaufkleber, einen Verschluss, Kondenswasser oder eine spätere Etikettierung verdeckt werden. Bei Etiketten, die erst im Laden gedruckt werden, muss der Drucker die Kennung in der vorgesehenen Größe und mit ausreichendem Kontrast ausgeben.

Die Losnummer ist keine Ersatzangabe für das Mindesthaltbarkeitsdatum und umgekehrt nur unter der gesetzlichen Voraussetzung des folgenden Abschnitts. Auch eine interne Behälterkennzeichnung genügt nicht, wenn die einzelnen Verkaufseinheiten eine Losangabe tragen müssen. Prüfen Sie daher das einzelne Glas, die einzelne Schale oder den einzelnen Beutel.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum kann die Losangabe ersetzen

Paragraf 4 der Los-Kennzeichnungs-Verordnung sieht vor, dass keine gesonderte Loskennzeichnung erforderlich ist, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum mindestens Tag und Monat in dieser Reihenfolge unverschlüsselt enthält. Das Datum muss also auf dem Etikett so angegeben sein, dass die erforderlichen Bestandteile unmittelbar erkennbar sind. Ein bloßer Code oder eine alleinige Jahresangabe erfüllt diese Erleichterung nicht.

Die Regel kann Etiketten vereinfachen, sie ersetzt aber nicht die interne Chargendokumentation. Auch wenn kein separates L auf dem Etikett steht, muss der Betrieb anhand des Datums und seiner Aufzeichnungen die betroffene Herstellung eingrenzen können. Nutzen mehrere unabhängige Produktionen dasselbe Mindesthaltbarkeitsdatum, reicht das Datum für die interne Zuordnung häufig nicht aus.

Die Ausnahme nur nach einem Gegencheck nutzen

Prüfen Sie bei jeder Etikettenvorlage, ob Tag und Monat tatsächlich in der vorgeschriebenen Reihenfolge lesbar gedruckt werden. Berücksichtigen Sie auch Produkte, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum wegen der Haltbarkeit anders dargestellt wird. Im Zweifel ist eine zusätzliche L-Kennung einfacher zu prüfen und im Reklamationsfall leichter mit dem Protokoll abzugleichen.

Die vollständigen Angaben auf der Verpackung bleiben davon unberührt. Eine Einordnung der Angaben, die bei vorverpackten Lebensmitteln regelmäßig relevant sind, bietet der Beitrag Pflichtangaben für vorverpackte Lebensmittel erklärt.

Das Los wird vor dem Druck den Etikettendaten zugeordnet

Der kritische Schritt liegt zwischen Produktion und Druck: Nicht eine allgemeine Vorlage, sondern ein freigegebener Datensatz muss an den Drucker gehen. Führen Sie Produktname, Rezepturversion, Mindesthaltbarkeitsdatum und Losnummer in einer Freigabe zusammen. Ergänzen Sie bei Bedarf Füllmenge, Verpackungsart und vorgesehenen Druckzeitpunkt.

So lässt sich verhindern, dass ein aktuelles Los mit einer älteren Zutatenliste oder ein korrektes Etikett mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum einer anderen Abfüllung kombiniert wird. Besonders bei wechselnden Rezepturen müssen Zutatenverzeichnis, hervorgehobene Allergene und Nährwertangaben zur konkret verwendeten Rezeptur passen. Eine Änderung der Rezeptur wird deshalb zuerst fachlich geprüft und danach in die freigegebene Etikettenversion übernommen.

Freigabe vor dem ersten Etikett

Zu prüfenFrage vor dem Druck
Produkt und RezepturEntspricht die Vorlage der tatsächlich hergestellten Rezepturversion?
MindesthaltbarkeitsdatumIst das Datum für dieses Produkt und diese Abfüllung festgelegt?
LosIst die Kennung eindeutig und dem Protokoll zugeordnet?
DruckauftragIst die richtige Menge für die vorgesehene Verpackung ausgewählt?

Benennen Sie eine Person oder eine Vertretung, die diese Freigabe nachvollziehbar vornimmt. In kleinen Betrieben kann dieselbe Person herstellen, abfüllen und freigeben. Wichtig ist, dass der Schritt nicht nur gedanklich erfolgt, sondern durch einen Eintrag, eine Signatur oder einen gespeicherten Status erkennbar bleibt.

Ein Musterdruck prüft Lesbarkeit und vollständige Angaben

Drucken Sie vor der laufenden Etikettierung ein Muster auf dem tatsächlichen Etikettenmaterial und bringen Sie es auf der vorgesehenen Verpackung an. Kontrollieren Sie nicht nur den Bildschirm, sondern das fertige Gebinde. Rundungen, strukturierte Folien, kleine Schrift und Thermodruck können die Lesbarkeit anders beeinflussen als die Vorlage.

Prüfen Sie die für das jeweilige Lebensmittel geltenden Pflichtangaben nach Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Dazu gehören je nach Fall unter anderem Bezeichnung des Lebensmittels, Zutatenverzeichnis, Allergenkennzeichnung, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum, Aufbewahrungsbedingungen, Name oder Firma und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers sowie die Nährwertdeklaration. Für einzelne Lebensmittel und Vertriebsformen können Ausnahmen oder zusätzliche Anforderungen gelten.

Lesbarkeit ist eine eigene Prüfung

Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 verlangt, dass verpflichtende Informationen gut sichtbar, deutlich lesbar und gegebenenfalls dauerhaft angebracht sind. Kontrollieren Sie deshalb Kontrast, Schriftbild, vollständigen Druck und freie Sicht auf die Angaben. Die Losangabe muss ebenfalls lesbar bleiben, unabhängig davon, ob sie mit L gekennzeichnet ist oder das Mindesthaltbarkeitsdatum die gesonderte Angabe ersetzt.

Bewahren Sie den Musterdruck oder eine aussagekräftige Dokumentation der geprüften Vorlage zusammen mit den Chargenunterlagen auf. Wiederkehrende Fehler bei Zutaten, Allergenen, Nährwerten und Losnummern behandelt der Beitrag Sechs Etikettenfehler bei Allergenen, Nährwerten und Los.

Nach dem Druck wird die Charge im Protokoll abgeschlossen

Nach Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 müssen Lebensmittelunternehmer nachvollziehen können, von wem sie Lebensmittel erhalten haben und an wen sie Lebensmittel geliefert haben, soweit dies für ihre Stufe relevant ist. Für die eigene Herstellung verbindet das Chargenprotokoll daher die Losnummer mit der Produktionsmenge, den eingesetzten Rohwarenchargen und dem Ergebnis der Abfüllung. Bei Lieferungen an gewerbliche Empfänger gehören auch diese Empfänger in die Rückverfolgbarkeit.

Dokumentieren Sie außerdem Abweichungen, etwa verworfene Etiketten, Nachdrucke, beschädigte Verpackungen oder gesperrte Ware. Wenn eine Beanstandung zu einer Rohware oder einem bestimmten Verkaufstag eingeht, lässt sich damit feststellen, welche Einheiten betroffen sein können. Die konkrete Ausgestaltung der Aufzeichnungen kann je nach Produkt, Vertriebsweg, Bundesland und Einzelfall weitergehende Anforderungen auslösen.

Der Ablauf lässt sich in einer klaren Reihenfolge zusammenfassen: Losgrenze festlegen, eindeutige Kennung vergeben, Etikettendaten freigeben, Musterdruck prüfen und Charge mit allen Verknüpfungen abschließen. Diese Ordnung macht aus einzelnen Etiketten einen kontrollierbaren Prozess und erleichtert es, neue Produkte oder Verkaufswege hinzuzunehmen.

Wenn Rezepturen und Chargendaten digital zusammenlaufen sollen, erstellt Zutatenblatt Etiketten aus Rezepturen mit Allergenen, Nährwerten und Losnummern druckfähige Etiketten für den Etikettendrucker im Laden. Für eine Vorführung oder frühen Zugang nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Kontaktseite.